OnlinedetektiveMusikverlage wie EMI, Sony oder Universal entsteht ein großer wirtschaftlicher Schaden durch Onlinepiraterie. Die Musikindustrie hat deswegen Fahndungsabteilungen eingerichtet in denen Detektive und Rechtsanwälte die Urheberrechtsverletzer aufspüren und überführen sollen.
Wie wird die Identität der Nutzer ermittelt?Die Detektive fahnden in den Tauschbörsen nach Anbietern von urheberrechtlich geschützten Musikstücken. Über die von den Tauschbörsen angebotene Software, die sich der Nutzer auf seinem Computer installiert, können die Detektive ermitteln welche Daten er anbietet und über welche IP-Adresse er sich in das Internet eingewählt hat. Die Detektive gehen akribisch vor. Umso mehr Beweise, desto einfacher ist die rechtliche Nachverfolgung.
Die mit Beweisen gefüllte Akte übergibt der Detektiv an Rechtsanwälte, die das für den Provider zuständige Landgericht um zivilrechtliche Auskunftspflicht bitten. Gibt das Gericht dem statt, so ist der Internetprovider verpflichtet Name und Adresse des Anschlussinhabers der IP-Adresse anzugeben.
Der Anschlussinhaber erhält eine Abmahnung per Post. Je nach Umfang des Verstoßes liegen die Kosten zwischen 2000 und 10.000 Euro. Da die Provider die Einwahldaten nur etwa eine Woche speichern, müssen Detektive und Rechtsanwälte schnell handeln. Die Richter entscheiden individuell, je nach Menge und Wert der Daten.
Ab wieviel Musikstücken wird man abgemahnt?Aktuelle oder besonders beliebte Alben haben einen hohen wirtschaftlichen Wert. Besonders bei Vorveröffentlichungen von Musikstücken - beispielsweise durch Radiosender – verbreiten sich illegale Kopien, die einen hohen wirtschaftlichen Schaden für einen Verlag verursachen können, schnell im Internet. Derzeit liegt die Abmahngrenze bei etwa 100 Stücken. Je nach zuständigem Richter
oder abmahnendem Musikunternehmen, kann die Grenze aber auch wesentlich höher oder niedriger liegen. Lassen Sie sich beraten! [>> Kontakt]
Anonymere MethodenNeue anonymere Methoden ersetzen jedoch nach und nach die Tauschbörsen. Bei Webhoster-Diensten wie RapidShare, SimpleUpload oder qfile kann der Nutzer seine Daten auf einen Server hochgeladen und erhält anschließend einen anonymen Link, der auf die Musik oder Video-Datei verweist. Indem er den Link wiederum anonymen in einem Forum
veröffentlicht, kann jeder andere Nutzer, die Daten herunterladen. Die Ermittlung der Täter ist schwierig. |