Faq - Häufig gestellte FragenDarf ich Musik im Internet anbieten?
Nein! Das Angebot von urheberrechtlich geschützten Daten wie Musik, Filme oder Software ist illegal. Um Musik legal anzubieten brauchen Sie Verwertungsrechte, die haben in der Regel die Plattenfirmen. Darf ich Musik herunterladen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2008 ist dies illegal. Hat der Rechteinhaber keine Zustimmung zum Angebot erteilt – wie z. B. bei Popmusik aus den Charts – so ist die strafbar. Ausnahme: Musikstücke, die bewusst in eine Tauschbörse einstellen wurden, um den Bekanntheitsgrad zu steigern, dürfen Sie herunterladen. Darf ich für meinen privaten Gebrauch CDs kopieren?
Ja, CDs ohne Kopierschutz können Sie legal kopieren. Kopiergeschützte CDs dürfen Sie nicht kopieren, auch nicht mit Umgehung des Kopierschutzes! Was ist eine Unterlassungserklärung?
Der Unterzeichner einer Unterlassungserklärung verpflichtete sich, das in der Unterlassungserklärung aufgeführte Verhalten zu unterlassen.
Mache ich mit der Unterschrift einer Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis? Ja. Wichtig ist die Formulierung. Sie bekennen sich möglicherweise unnötigerweise damit gleichzeitig zu Schadensersatz. Das könnte Ihr Nachteil sein, deswegen
sollte ein die Unterlassungserklärung individuell für Sie gestalten. >> Kontakt Wie lange gilt eine Unterlassungserklärung? Eine Unterlassungserklärung ist 30 Jahre gültig sofern nichts anderes angegeben ist. Was passiert, wenn ich trotz Unterlassungserklärung noch mal erwischt werde?
Sie müssen mit Vertragsstrafen rechnen. Ich habe keine Urheberrechtsverletzung begangen. Muss ich trotzdem eine Unterlassungserklärung abgeben? Ja, wenn möglicherweise Dritte mit Ihrem Internetzugang Urheberrechtsverletzungen begangen haben. Sie als Internetanschlussinhaber haften auch für Freunde, Partner oder sonstige Personen, die Zugang zu Ihrem Internet
haben, auch wenn Sie nicht da sind(!). Ob Sie letztendlich im Einzelfall haften ist individuell unterschiedlich. Sie sollten in jedem Fall einen Anwalt konsultieren. >> Kontakt Hafte ich für meine Kinder? Ja. Sie müssen Ihre Kinder kontrollieren, soweit es Ihnen zuzumuten ist, dazu gehört
Aufklärung zum Verhalten im Internet sowie technische Sperren wie Kindersicherungen. Die Gerichte entscheiden individuell unterschiedlich inwieweit die Eltern haften. Lassen Sie sich in diesem Fall von einem spezialisieren Rechtsanwalt vertreten. Hafte ich auch für die Freunde meiner Kinder? Ja. Sie müssen auch die Internetnutzung von Freunden der Kinder überwachen. Muss ich für Mitbewohner/Untermieter in einer WG (Wohngemeinschaft) haften? Ja. Wenn es Ihnen zuzumuten ist, die Internetnutzung Ihrer Mitbewohner zu überprüfen und zu kontrollieren, so müssen Sie haften. Da die Rechtssprechung hier nicht einheitlich ist, sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der die Situation zu Ihrem Vorteil auslegt. Muss ich für meinen Partner/Lebensgefährten haften?
Ja. Ist es Ihnen zuzumuten den Zugang zum Internet zu kontrollieren, so müssen Sie Verantwortung für das verhalten Ihres Partners/Lebensgefährten übernehmen. Muss ich haften, wenn ein Fremder sich ohne mein Wissen über mein offenes W-LAN Netzwerk eingewählt hat und mp3s herunterläd? Ja, Sie sind verantwortlich, Sie müssen dafür sorgen, dass sich keiner
unbefugt Zugang zu Ihrem Netzwerk verschafft, der eine Rechtsverletzung begehen könnte. Die Urteile der Gerichte sich derzeit sehr unterschiedlich. Die gegnerische Partei klagt aber meist an Gerichten, die dafür bekannt sind zum Nachteil der Abgemahnten zu urteilen. Muss ich haften, wenn sich ein Fremder über mein verschlüsseltes W-LAN Netzwerk einwählt? Nein. Ermittelt die Polizei/Staatsanwaltschaft gegen mich? Ja, denn nur durch das Strafverfahren erhalten die Anwälte der Musikindustrie durch den Staatsanwalt Ihrer Wohnadresse vom Provider. Was passiert wenn ich höchstens 500 Musikdateien im Internet angeboten habe? Das Strafverfahren wird vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. Womit muss ich rechnen, wenn ich mehr als 500 Musikdateien im Internet angeboten habe? Das Verfahren könnte gegen eine Sozialspende eingestellt werden.
Ich habe über 1000 Musikdateien im Internet angeboten, was kann die Polizei/Staatsanwaltschaft gegen mich unternehmen? Es wird vermutlich weiter gegen Sie ermittelt. Sie müssen mit einer Vernehmung sowie mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Wie soll ich mich verhalten, wenn mich die Polizei vernehmen will? Verweigern Sie die Aussage. Sie haben
Aussageverweigerungsrecht, wenn Sie beschuldigt werden. Setzen Sie sich umgehend mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung, der eine schriftliche Stellungnahme für Sie aufsetzt. Gehen Sie nie selbst zu einem Vernehmungstermin. >> Kontakt zum Anwalt Wie soll ich mich verhalten, wenn mich die Polizei zur Hausdurchsuchung kommt? Zeigen Sie sich
kooperativ, gewähren Sie den Beamten Zutritt (die Polizei kann sich sonst gewaltsam Zutritt verschaffen). Zeigen Sie freiwillig Ihren Computer, sonst muss möglicherweise die ganze Wohnung durchsucht werden. Achtung: äußern Sie sich auf keinen Fall zu den Vorwürfen ohne Anwalt. |