Haftung für AndereGrundsätzlich haften Anschlussinhaber. Sie übernehmen die Haftung für Partner, Mitbewohner, Kinder und deren Freunde sowie Besucher. Auch wenn es Minderjährige sind, die illegal Daten im Internet anbieten oder herunterladen sind die Eltern bzw. die Anschlussinhaber verantwortlich. Man spricht dabei von Störerhaftung. Wenn eine Person zwar
kein Täter oder Teilnehmer der Straftat ist aber in irgendeiner Weise willentlich und ursächlich zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, muss sie haften. So können Eltern eine kostspielige Abmahnung erhalten ohne zu wissen warum. Es gibt zwar Gerichte, die frei von der Schuld der Störerhaftung sprechen doch die generischen Anwälte klagen meist an den Gerichten, die die Schuld des Anschlussinhabers bestätigen. Eltern
sind verpflichtet Vorkehrungen zu treffen, die Rechtsverletzungen der Kinder erschweren. So schützen Sie sich [>> Abmahnschutz]
Anschlussinhaber haften für Partner, Kinder, Freunde oder Besucher und Untermieter. |