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Abmahnschutz

Können Sie nachweisen, dass Sie alles Mögliche getan haben um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, so kann der Vorwurf abgewehrt werden. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor illegalen Musikdownloads.

Interner Schutz

Sie haften für Ihren Internetzugang, auch wenn Dritte diesen nutzen und selbst, wenn Sie davon nichts wissen oder gar abwesend sind. Nutzen Familienmitglieder wie Kinder oder Untermieter bei Ihnen oder haben Gäste und Besucher Zugang zum Internet, so sollten Sie Vorsorgemaßnahmen ergreifen:

  • Erklären Sie Ihren Kindern (und eventuell deren Freunden) was Urheberrecht ist und was Verletzungen bedeuten und für Konsequenzen haben. Weisen Sie sie regelmäßig auf die Tücken und Gefahren von Tauschbörsen hin. Vergewissern Sie sich, dass auch alle übrigen Familienmitglieder Kenntnisse darüber haben.
     
  • Hindern Sie Ihre Kinder mit technischen Sperren daran, Tauschprogramme zu installieren. Die Musikindustrie stellt die kostenlose Software „Digital File Checker“ zur Verfügung. Sie findet und löscht Tauschbörsenprogramme auf dem Rechner.

Sicherung vor externen Zugriffen

Dritte können sich aber auch von außen in Ihr Funknetzwerk einwählen und illegale Daten über Ihren Anschluss herunterladen. Im Falle von Musikstücken oder Spielfilmen drohen finanzielle Forderungen, bei Kinderpornografie oder terroristischen Aktivitäten sogar die Strafverfolgung.

Wir empfehlen folgende Vorsorgemaßnahmen, um dem Vorwurf der Störerhaftung vor Gericht vorzubeugen:

  • Schützen Sie Ihre WLAN-Verbindung vor Missbrauch mit folgenden Sicherheitsvorkehrungen
     
  • Verwenden Sie Router und sperren Sie die „Ports“, die Tauschbörsenprogramme nutzten. 
     
  • Schützen Sie Ihren Router mit einem Passwort.
     
  • Sichern Sie Ihr Funknetzwerk (WLAN) mit einer WPA2-Verschlüsselung gegen unbefugte Nutzung von außen ab.
     
  • Stellen Sie den Router nicht an einem Fenster oder einer Außenwand auf.
     
  • Lassen Sie den Rechner von einem IT-Fachmann sichern. Die Maßnahmen können im Falle einer Auseinandersetzung als Beweismaterial dienen.
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